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Rückkehr nach Krankheit

Wenn Sie nach einer langen Krankheit, möglicherweise mit einer Behinderung, in Ihren alten Beruf zurückkehren möchten, kann das schwierig sein. Vielleicht hat sich Ihr Lebensrhythmus verändert, Ihr Beruf und Ihr Arbeitsumfeld sind Ihnen nicht mehr so vertraut oder Sie sind nicht mehr so leistungsfähig. In manchen Fällen kann auch der alte Beruf aufgrund einer Einschränkung oder Behinderung nicht mehr ausgeübt werden.
Grundsätzlich stehen Ihnen für die Rückkehr in den Beruf alle Leistungen zur Verfügung, die auch Menschen mit Behinderung* erhalten können, die am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn stehen. Darüber hinaus gibt es besondere Leistungen, die Sie zusätzlich in Anspruch nehmen können.
Beratung

Lassen Sie sich beraten, welche nächsten Schritte und welche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen.

Unterstützung bei der Berufswahl

Neuorientierung

Einige Angebote und Maßnahmen unterstützen Sie dabei, ein neues Berufsfeld oder einen bestimmten Betrieb kennenzulernen. Vielleicht kommt für Sie auch eine Umschulung infrage. Hier finden Sie Informationen dazu, welche Unterstützung Sie bereits vor einer Umschulung bekommen können.

Fit werden für den Job

Umschulung

Wenn Sie Ihren ursprünglich erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, gibt es die Möglichkeit, eine Umschulung zu absolvieren und einen neuen Beruf zu erlernen. Folgen Sie dem Link und erhalten Sie Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten in dieser Phase.

Ausbildung und Umschulung

Unterstützung im Job

Es gibt eine Reihe von Unterstützungsleistungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, um Ihren alten Beruf oder Ihren neu erlernten Beruf gut ausüben zu können. Das kann z. B. eine Arbeitsassistenz sein oder die Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes. Mehr Infos bekommen Sie hier.

Unterstützung im Job

 

Rückkehr an den alten Arbeitsplatz

Wenn Sie innerhalb eines Jahres mindestens sechs Wochen krank waren, haben Sie Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Ihr Arbeitgeber erleichtert es Ihnen damit, in Ihrem alten Job wieder Fuß zu fassen und sich langsam wieder an den Arbeitsrhythmus zu gewöhnen. Beispielsweise können Sie zunächst nur stundenweise wieder arbeiten oder es können Ihre Arbeitsbedingungen angepasst werden. Dieses Angebot ist für Sie freiwillig.

 

Erwerbsminderungsrente

Vielleicht sind Sie nach bzw. mit einer Erkrankung oder Beeinträchtigung nicht mehr so leistungsfähig wie zuvor und können nicht mehr im gewohnten Umfang arbeiten. Dann sind Sie teilweise erwerbsgemindert und können mit der Erwerbsminderungsrente - wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen - einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten und sich weiterhin etwas hinzuverdienen. Weitergehende Informationen Sie hier.

 

Wenn Sie nach Krankheit wieder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen möchten und noch Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Hotline. Wir vermitteln Sie gerne weiter an den richtigen Ansprechpartner.

 

 

* Gemeint sind nicht nur Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Vielmehr geht es um alle Menschen, die bei der Ausübung bestimmter Aktivitäten über längere Zeit beeinträchtigt sind. Gründe dafür können beispielsweise körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen und Erkrankungen sein. Diese Menschen sind darauf angewiesen, dass bei der Arbeit auf ihre besonderen Bedürfnisse eingegangen wird.