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BGM, BEM, Aktionsplan & Co.

Wenn Sie dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen auch chronisch erkrankten oder behinderten Mitarbeitern* gute Arbeitsbedingungen bietet, handeln Sie vorausschauend. Anlässe gibt es genug. Beispielsweise werden Belegschaften älter und dadurch treten ernsthafte Erkrankungen häufiger auf. Anlass zum Handeln gibt auch die Zunahme der Arbeitsunfähigkeit infolge psychischer Erkrankungen.
Die gute Nachricht: Es gibt effektive Strategien, mit denen Sie zur Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter beitragen oder sie im Falle einer längeren Erkrankung wieder erfolgreich in Ihren Betrieb integrieren können. Auch für die Umsetzung von Inklusion können Sie auf erprobte Ansätze zurückgreifen. Wenn Sie diese Chancen ergreifen, werden davon nicht nur Ihre Mitarbeiter mit Behinderung profitieren. Nebenbei trägt ein solches Engagement zu einem guten Betriebsklima bei und erzeugt eine positive Außenwirkung.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

BGM ist ein umfassender Ansatz zur Steuerung betrieblicher Strukturen und Prozesse. Durch BGM werden gesundheitliche Belastungen der Mitarbeiter verringert und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen entwickelt. Auch die Qualität von Zusammenarbeit und Führung nimmt BGM in den Blick, denn diese haben wesentliche Effekte auf die Gesundheit. Profitieren sollen auf längere Sicht sowohl der Betrieb, indem er seine Produktivität sichert, als auch die Mitarbeiter, indem ihre Gesundheit erhalten und ihre Arbeitszufriedenheit erhöht wird. BGM ist nicht zuletzt wichtig, um psychischen Erkrankungen vorzubeugen. Ein Betrieb, der BGM umsetzt, bietet besonders gute Voraussetzungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die Gesetzlichen Kranken- und Unfallkassen unterstützen Sie durch Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung und beraten Sie bei den Managementaufgaben.

 

Eine Handlungshilfe zur Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements finden Sie in der folgenden PDF-Datei.

 

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das BEM ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Arbeitgeber müssen es Beschäftigten anbieten, die länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig waren. Die Ziele bestehen darin, den Ursachen nachzugehen, künftige Arbeitsunfähigkeit zu verringern sowie Rehabilitationsbedarf zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten. Der BEM-Prozess kann durch die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs- oder Personalrat unterstützt werden. Der Landschaftsverband Rheinland – präziser das LVR-Integrationsamt – und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe haben zusammen ein nachvollziehbares Handbuch zum Thema BEM und den dazugehörigen Maßnahmen verfasst.

 

Integrationsvereinbarung

Alle Arbeitgeber mit mindestens fünf schwerbehinderten Mitarbeitern sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine Integrationsvereinbarung abzuschließen. Dabei geht die Initiative von der Schwerbehindertenvertretung oder der jeweiligen Interessenvertretung aus. Außerdem wirken ein Beauftragter des Arbeitgebers und der Betriebs- bzw. Personalrat mit. Eine Integrationsvereinbarung soll die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben durch Zielvereinbarungen steuern. Inhalte der Vereinbarung können z. B. die Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung von Arbeitsplätzen, eine anzustrebende Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen, Teilzeitregelungen oder betriebliche Präventionsmaßnahmen sein. Auf Wunsch können Sie sich von bonn-rhein-sieg-fairbindet-Partnern bei der Erarbeitung einer Integrationsvereinbarung beraten und unterstützen lassen.

Eine Sammlung von Integrationsvereinbarungen in verschiedenen Branchen finden Sie auf dem Informationsportal REHADAT.

Eine Muster-Integrationsvereinbarung kann bei der Erarbeitung helfen und findet sich hier.

Betrieblicher Aktionsplan

Im Leitfaden des Bundesarbeitsministeriums zu Aktionsplänen heißt es: „Mit einem betrieblichen Aktionsplan definieren Sie, wie Sie für mehr Inklusion in Ihrem Unternehmen sorgen.“ Kennzeichnend für einen Aktionsplan ist ein planvolles und abgestimmtes Vorgehen. Zu den Schritten gehört eine umfassende Bestandsaufnahme, wie Ihr Betrieb im Hinblick auf Inklusion aufgestellt ist. Darauf aufbauend werden Ziele bestimmt und Maßnahmen beschlossen. Der Umsetzungsprozess wird festgelegt und es wird kontrolliert, ob die Ziele erreicht wurden. Gegenüber einer Integrationsvereinbarung ist ein Betrieblicher Aktionsplan ehrgeiziger, das bedeutet mehr Aufwand und mehr Chancen gleichermaßen. Auch zu Aktionsplänen können Sie sich von bonn-rhein-sieg-fairbindet-Partnern fachkundig beraten lassen.

Den Leitfaden des Bundesarbeitsministeriums finden Sie hier.

Sie können bei der Erstellung Ihres Aktionsplans eine Vorlage des BMAS nutzen, die Sie hier finden.

 

 

* Gemeint sind nicht nur Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Vielmehr geht es um alle Menschen, die bei der Ausübung bestimmter Aktivitäten über längere Zeit beeinträchtigt sind. Gründe dafür können beispielsweise körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen und Erkrankungen sein. Diese Menschen sind darauf angewiesen, dass bei der Arbeit auf ihre besonderen Bedürfnisse eingegangen wird.